Angestellte Zahnärzte

Ein Vertragszahnarzt kann drei vollzeitbeschäftigte Zahnärzte bzw. teilzeitbeschäftigte Zahnärzte in einer Anzahl, welche im zeitlichen Umfang höchstens der Arbeitszeit von drei vollzeitbeschäftigten Zahnärzten entspricht, anstellen. Will der Vertragszahnarzt vier vollzeitbeschäftigte Zahnärzte anstellen, hat er dem Zulassungsausschuss vor der Erteilung der Genehmigung nachzuweisen, durch welche Vorkehrungen die persönliche Praxisführung gewährleistet wird.

  • News-Portal

    Neben unseren Rundschreiben informieren wir Sie aktuell auf unserem News-Portal über Themen aus: Beruf & Politik, Abrechnung, Recht, Praxis & Team, Telematik, Amtliches, ZahnMedizin

Termine

Zulassung | Register

Tel. 030 89004-411
Fax 030 89004-46353
zulassung(at)kzv-berlin.de

Stempel | Notdienst

Tel. 030 89004-412
Fax 030 89004-46353
zulassung(at)kzv-berlin.de

Webcode: W00194