Dentalsoftware
Abrechnungsmodule
Ihr Dentalsoftwarehersteller stellt Ihnen regelmäßig Updates zur Verfügung. Über diese Updates werden Ihnen die aktuellsten Versionen der Abrechnungsmodule für die verschiedenen Abrechnungsarten zur Verfügung gestellt. Welche Modulversion für die aktuelle Abrechnungen zu verwenden ist, veröffentlicht die KZBV. Hier finden Sie zudem einen Katalog zu Fehlermeldungen der Abrechnungsmodule auf Fallebene.
Ihre Ansprechpartner:
Hotline | Telefon | |
BKV | 030 89004-407 | bkv(at)kzv-berlin.de |
Eignung als zahnärztliche Abrechnungssoftware
Über die Eignung für das elektronische Abrechnungsverfahren einer Abrechnungssoftware befindet die Prüfstelle der KZBV. Mit Aussprache der Eignungsfeststellung für ein Praxisverwaltungsprogramm bescheinigt die KZBV, dass in einem Prüfverfahren die korrekte Verarbeitung der Abrechnungsdaten und die Einbindung der KZBV-Module sowie die Umsetzung der aktuell gültigen Vorgaben nachgewiesen wurde.
Auf den Seiten der KZBV finden Sie eine Auflistung der kommerziellen zahnärztlichen Praxisverwaltungssysteme, welche die Eignungsfeststellung erhalten haben. Die Eignungsfeststellung entbindet den Zahnarzt nicht von seiner Verantwortung für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Konformitätsbewertungsverfahren (KOB)
Laut § 372 Abs. 3 SGB V dürfen vertragszahnärztliche Leistungen nur dann bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden, wenn in der Zahnarztpraxis ein Praxisverwaltungssystem (PVS) eingesetzt wird, welches das KOB erfolgreich durchlaufen hat. Die Abrechnungen müssen als Datei über das Serviceportal der KZV Berlin übermittelt werden.
Die KZBV hat zur Umsetzung der Regelung in § 372 Abs. 3 SGB V eine Richtlinie erlassen, die noch bis zum 31.12.2025 gilt.
Praxen welche betroffen sind, wurden von der KZV-Berlin angeschrieben. Darüber hinaus finden Sie auf der Website der gematik eine Übersicht der KOB-zertifizierten Praxisverwaltungssysteme sowie weitere Informationen.