Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren

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Seit dem 1. Januar 2023 ist der Einsatz vom Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) für alle Zahnarztpraxen Pflicht. Mit dem digitalen Verfahren für Behandlungspläne EBZ für die Leistungsbereiche Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen, Kieferorthopädie, Parodontalerkrankungen und Zahnersatz wurde die herkömmliche Antragstellung per Papier abgelöst. Anträge sind elektronisch direkt und sicher über das sichere Mailverfahren „Kommunikation im Gesundheitswesen“ (KIM) an die Krankenkassen zu übermitteln. Die Krankenkassen senden ihre Genehmigungen bzw. Ablehnungen der Behandlungspläne ebenfalls nur auf elektronischem Wege an die Praxen zurück. Das PVS verarbeitet die Daten automatisch und ordnet diese der entsprechenden Patientenkartei zu. Änderungen, etwa bei der Höhe des Bonus oder der Festlegung des Festzuschusses bei Zahnersatz, werden direkt berücksichtigt – die gesamte digitale Prozesskette ist somit geschlossen! Ziel ist eine erhebliche Beschleunigung und Vereinfachung des Prozesses vom Antrag über die Genehmigung bis zum Behandlungsstart.

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