Elektronisches Rezept

QR-Code auf Smartphone wird in Apotheke gescannt
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Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt das Muster 16-Formular (rosa Rezept). Seit 1. Januar 2024 sind Zahnärzte verpflichtet das E-Rezept, für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung, zu nutzen. Bei nicht vorhalten der Technik sieht der Gesetzgeber Sanktionen vor. Neben einer Halbierung der monatlichen TI-Pauschale droht dann auch die Kürzung der Vergütung um pauschal 1 Prozent, bis der Nachweis erbracht worden ist. Den Nachweis erbringen Sie per TI-Eigenerklärung. Dazu melden Sie sich als Vertragszahnarzt mit Ihrem persönlichen Zugang am Serviceportal an, gehen auf den Menüpunkt „TI-Eigenerklärung“ und bestätigen, dass die entsprechende TI-Anwendung in Ihrer Praxis vorhanden ist.

Ablauf in der Praxis

Die Verordnung der Medikation erfolgt wie gewohnt. Das E-Rezept wird über das Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellt und durch den verordnenden Behandler mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert. Im Anschluss wird das E-Rezept automatisch an den E-Rezept-Fachdienst weitergeleitet. Die Apotheke kann die Verordnung von dort abrufen. Die Patienten können wählen, wie sie das E-Rezept in der Apotheke ihrer Wahl einlösen wollen: mittels eGK, E-Rezept-App oder Ausdruck.

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