Aufgaben der Praxis

  • Welche Mindestanforderungen müssen derzeit erfüllt werden?
  • Was muss dokumentiert werden?
  • Was müssen Praxen gegenüber der KZV nachweisen? 

Die grundsätzlichen Mindestanforderungen zur Einführung von QM werden bestimmt in der: Sektorenübergreifenden Qualitätsmanagement-Richtlinie

Überprüfung durch die KZV

Für alle KZVen besteht die Verpflichtung, die Einführung von QM in den Zahnarztpraxen zu überprüfen. Aus diesem Grund fordern wir alle zwei Jahre vier Prozent der Vertragszahnärzte auf, das einrichtungsinterne QM nachzuweisen. Sollten Sie bei der Stichprobe gezogen werden, erhalten Sie weitere Informationen zum Prozedere von der KZV Berlin. Hinweise zum Ausfüllen des Berichtsbogens finden Sie im Glossar zum Berichtsbogen.

Die oben genannten Formulare müssen innerhalb einer festgesetzten Frist ausgefüllt und unterschrieben an die KZV zurückgesendet werden. Damit wird verbindlich bestätigt, dass die Verpflichtung zur Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen QM erfüllt wurde.

Die Ergebnisse dieser Überprüfung müssen die KZVen in anonymisierter Form der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) melden, die wiederum den jährlichen Umsetzungsstand an den G-BA berichtet.

Das praxisindividuelle Qualitätsmanagement-Handbuch (QMH) muss nicht zwingend in ausgedruckter Form in der Praxis vorliegen. Im unwahrscheinlichen Fall der Abforderung des QMH können Unterschriften nachgetragen werden.

  • News-Portal

    Neben unseren Rundschreiben informieren wir Sie aktuell auf unserem News-Portal über Themen aus: Beruf & Politik, Abrechnung, Recht, Praxis & Team, Telematik, Amtliches, ZahnMedizin

Termine

QM-Hotline

Tel. 030 89004-459
Fax 030 89004-46459
qm(at)kzv-berlin.de

  • QM-Richtlinie

    Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement

Webcode: W00343