KB
Sonstige Kostenträger - Kiefergelenkserkrankungen/Kieferbruch (KB)
Krankenkasse | Kassennummer | Nachweis | Bemerkungen/ |
| Polizeipräsident in Berlin (Freie Heilfürsorge) | 3600627 | KVK | Kostenübernahme für alle Leistungen, KB-Plan verbleibt in der Praxis |
| Heilfürsorge BPol (Bundespolizei) zusätzlich seit dem 01.04.2025 (Bundespolizei Berlin) | 3600397 1287019 | KVK (weiterhin gültig) eGK | Benötigen keine Kostenübernahme, KB-Plan verbleibt in der Praxis, Kostenübernahme nur bei Strahlenschutzschienen und Kieferbrüchen notwendig |
| BAPersBw (Bundeswehr) | 0095209 | Originalschein muss zur Abrechnung mit eingereicht werden | Soldaten Richtlinie Punkt 8.6 / 846 Geb.-Nr. K1-K3 sind genehmigungspflichtig, Geb.-Nr. K4, K6 bis K9 müssen nicht genehmigt werden |
| Gesetzliche Krankenkassen Sozialhilfeempfänger mit eGK (§ 264 SGB V); Kennzeichnung Besonderer Personengruppen: 4 | Nummer der ausstellenden Krankenkasse | eGK | Benötigen keine Kostenübernahme, KB-Plan verbleibt in der Praxis |
| Gesetzliche Krankenkassen Kennzeichnung Besonderer Personengruppen: 5 | Nummer der ausstellenden Krankenkasse | Nummer der ausstellenden Krankenkasse | Versicherungsnachweise sind bei der KZV einzureichen nur akute Erkrankungen/ Schmerzzustände |
| Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder Bundesentschädigungsgesetz (BEG) Kennzeichnung Besonderer Personengruppen: 6 | Nummer der ausstellenden Krankenkasse | eGK | Kostenübernahme für alle Leistungen, KB-Plan verbleibt in der Praxis |
| Auslandsabkommen Zwischenstaatliches Krankenversicherungs-gesetz; Kennzeichnung Besonderer Personengruppen: 7 | Nummer der frei zu wählenden Krankenkasse | Europäische Krankenversicherten karte (EHIC) oder prov. Ersatzbescheinigung (Vordruck „Erklärung Europäische Krankenversicherung“) | Kostenübernahme für alle Leistungen, Akutbehandlungen, die während des Aufenthalts in Deutschland medizinisch notwendig sind |
| AOK Nordost A62 Kennzeichnung Besonderer Personengruppen: 7 | 9519005 | eGK | Kostenübernahme für alle Leistungen, KB-Plan verbleibt in der Praxis |
| Auslandsabkommen Zwischenstaatliches Krankenversicherungsgesetz mit eGK aus Deutschland; Kennzeichnung Besonderer Personengruppen: 7/8 | Nummer der ausstellenden Krankenkasse | eGK | Benötigen keine Kostenübernahme, KB-Plan verbleibt in der Praxis |
| Asylbewerber mit eGK Kennzeichnung Besonderer Personengruppen: 9 | AOK Nordost: 9519005 DAK: 9567992 BKK VBU: 9723913 SBK: 8433248 | eGK | KB-Plan verbleibt in der Praxis, Leistungsumfang Positivliste: Bitte beachten Sie die Hinweise auf unserer Website unter www.kzv-berlin.de/asyl |
- Original-Abrechnungsbelege bitte nur für die Bundeswehr/fremde Sonstige Kostenträger bei der KZV Berlin einreichen. Ausnahme bei "Polizei Land Brandenburg" brauchen ab 2022 keine Original- Abrechnungsbelege eingereicht werden.
- Bitte senden Sie eine Kopie von Vorder- und Rückseite der Europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC/GHIC) Kopie der provisorischen Ersatzbescheinigung (PEB) und Ausdruck "Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung"an die gewählte KK für die Personengruppe 7 Auslandsabkommen Zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht zu.
- Erbrachte Leistungen müssen spätestens 2 Jahre zum Jahresende abgerechnet werden.
Kassennummern von fremden Sozialämtern und auswärtigen Polizeidienststellen können Sie bei der KZV Berlin erfragen.
Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter
030 89004-407
Fax 030 89004-46407
E-Mail: bkv(at)kzv-berlin.de
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Bundespolizei-Heilfürsorge
Gemeinsame Erklärung von BMI und KZBV vom 30.10.2017 -
Zahnärztliche Versorgung militärisches Personal
Anlage zur Richtlinie (Versorgung mit UKPS)