KB

Sonstige Kostenträger - Kiefergelenkserkrankungen/Kieferbruch (KB)

Krankenkasse

Kassennummer

Nachweis

Bemerkungen/
Einschränkungen beachten

Polizeipräsident in Berlin
(Freie Heilfürsorge)
3600627 KVK Kostenübernahme für alle Leistungen, KB-Plan verbleibt in der Praxis
Heilfürsorge BPol (Bundespolizei)
zusätzlich seit dem 01.04.2025
(Bundespolizei Berlin) 
 
3600397

1287019
KVK (weiterhin gültig)

eGK
Benötigen keine Kostenübernahme, KB-Plan verbleibt in der Praxis, Kostenübernahme nur bei Strahlenschutzschienen und Kieferbrüchen notwendig
BAPersBw (Bundeswehr) 0095209 Originalschein muss zur Abrechnung mit eingereicht werden Soldaten Richtlinie Punkt 8.6 / 846 Geb.-Nr. K1-K3 sind genehmigungspflichtig,  Geb.-Nr. K4, K6 bis K9 müssen nicht genehmigt werden
Gesetzliche Krankenkassen Sozialhilfeempfänger mit eGK (§ 264 SGB V); Kennzeichnung Besonderer Personengruppen: 4 Nummer der ausstellenden Krankenkasse eGK Benötigen keine Kostenübernahme, KB-Plan verbleibt in der Praxis
Gesetzliche Krankenkassen Kennzeichnung Besonderer Personengruppen: 5 Nummer der ausstellenden Krankenkasse Nummer der ausstellenden Krankenkasse Versicherungsnachweise sind bei der KZV einzureichen  nur akute Erkrankungen/ Schmerzzustände
Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder Bundesentschädigungsgesetz (BEG) Kennzeichnung Besonderer Personengruppen:
6
Nummer der ausstellenden Krankenkasse eGK Kostenübernahme für alle Leistungen, KB-Plan verbleibt in der Praxis
Auslandsabkommen Zwischenstaatliches Krankenversicherungs-gesetz; Kennzeichnung Besonderer Personengruppen: 7 Nummer der frei zu wählenden Krankenkasse Europäische
Krankenversicherten
karte (EHIC) oder
prov. Ersatzbescheinigung (Vordruck „Erklärung Europäische Krankenversicherung“)
Kostenübernahme für alle Leistungen, Akutbehandlungen, die während des Aufenthalts in Deutschland medizinisch notwendig sind
AOK Nordost A62 Kennzeichnung Besonderer Personengruppen: 7 9519005 eGK Kostenübernahme für alle Leistungen, KB-Plan verbleibt in der Praxis
Auslandsabkommen Zwischenstaatliches Krankenversicherungsgesetz mit eGK aus Deutschland; Kennzeichnung Besonderer Personengruppen: 7/8 Nummer der ausstellenden Krankenkasse eGK Benötigen keine Kostenübernahme, KB-Plan verbleibt in der Praxis
Asylbewerber mit eGK Kennzeichnung Besonderer Personengruppen: 9 AOK Nordost: 9519005 DAK: 9567992 BKK VBU: 9723913 SBK: 8433248 eGK KB-Plan verbleibt in der Praxis, Leistungsumfang Positivliste: Bitte beachten Sie die Hinweise auf unserer Website unter www.kzv-berlin.de/asyl
  • Original-Abrechnungsbelege bitte nur für die Bundeswehr/fremde Sonstige Kostenträger bei der KZV Berlin einreichen. Ausnahme bei "Polizei Land Brandenburg" brauchen ab 2022 keine Original- Abrechnungsbelege eingereicht werden.
  • Bitte senden Sie eine Kopie von Vorder- und Rückseite der Europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC/GHIC) Kopie der provisorischen Ersatzbescheinigung  (PEB) und Ausdruck "Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung"an die gewählte KK für die Personengruppe 7 Auslandsabkommen Zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht zu.
  • Erbrachte Leistungen müssen spätestens 2 Jahre zum Jahresende abgerechnet werden.

Kassennummern von fremden Sozialämtern und auswärtigen Polizeidienststellen können Sie bei der KZV Berlin erfragen.

Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter
030 89004-407
Fax 030 89004-46407
E-Mail: bkv(at)kzv-berlin.de